Hinweise zur Leuchtmittelentsorgung

Verbraucher sind, laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, ausgediente Leuchtmittel (mit Ausnahme von Glühlampen und Halogenlampen) fach- und umweltgerecht zu entsorgen. Somit müssen Sie diese bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Wertstoffhof abgeben.

Leuchtmittel, die nicht länger im Hausmüll entsorgt werden dürfen:

  • Leuchtstofflampen (Leuchtstoffröhren)
  • Kompaktleuchtstofflampen mit oder ohne Vorschaltgerät (Energiesparlampen)
  • Entladungslampen (u. a. Metalldampflampen)
  • LED-Lampen

Nicht betroffen sind weiterhin Glühlampen und Halogenlampen. Diese dürfen über Ihren normalen Hausmüll entsorgt werden.


Ihr richtiger Umgang mit zu Bruch gegangenen Energiesparlampen

Die in Energiesparlampen enthalte Menge an Quecksilber, die jedoch deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten liegt, stellt zwar keine Gefahr für Ihre Gesundheit dar, dennoch sollten Sie einige Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, falls eine Energiesparlampe zu Bruch geht:

  • Wichtig: Vermeiden Sie Hautkontakt und lüften Sie anschließend bitte das Zimmer ca. 30 Minuten.
  • Wichtig: Verwenden Sie keinen Staubsauger, um die Bruchstücke aufzusammeln
  • Bruchstücke vorsichtig mit einem angefeuchteten Tuch aufnehmen
  • Bitte verpacken Sie die Lampe luftdicht in einer Plastiktüte oder einem Einmachglas.
  • Bitte dann zur Schadstoffsammelstelle bringen.